Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag/ Beratungsvertrag
von Birgit Bernhard - Psychologischer Berater


 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

 

1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und dem Patienten/ Klienten als Behandlungsvertrag/ Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Näheres schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/ Klient das generelle Behandlungs-/ Beratungsangebot des Psychologischen Beraters annimmt und sich an ihn zum Zwecke der Beratung, Unterstützung und/oder Therapie wendet.

3. Der Psychologische Berater ist berechtigt eine Behandlung/ Beratung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Sowohl der Psychologische Berater als auch der Patient/ Klient können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung/ Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages/Beratungsvertrages

 

1. Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/ Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Unterstützung und/ oder Therapie des Patienten/ Klienten anwendet.

2. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/ Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Es werden vom Psychologischen Berater Methoden angewendet, die in der Regel nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten/ Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient/ Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, unterstützt und/ oder therapiert werden will, hat er das dem Psychologische Berater gegenüber zu erklären.

3. Der Psychologische Berater erbringt seine Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Näheres vereinbart wurde, in seinen Räumen in Stadtbergen-Deuringen oder am vereinbarten Ort.
Eine Behandlung/ Beratung dauert die, auf der Website, angegebene Zeit. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren.

4. Die Behandlung/ Beratung des Psychologischen Beraters ersetzt keine Untersuchung/ Behandlung durch einen Arzt. Der Patient/ Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

§ 3 Mitwirkung des Patienten/ Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/ Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung/ Beratung ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Patienten/ Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Behandlung/ Beratung sowie angeratene und/ oder notwendige ärztliche Untersuchungen.

§ 4 Honorierung des Psychologischen Beraters

 

1. Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich sofern nichts Näheres vereinbart wurde nach den Sätzen der Preisliste (siehe Website – Terminübersicht) des Psychologischen Beraters.

2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten/ Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient/ Klient auf Wunsch eine Rechnung.

3. Der Patient/ Klient ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat.
Die Honorare sind von den Patienten/ Klienten selber zu bezahlen.

4. Vereinbarte Termine, insbesondere feste Seminartermine, die nicht wahr-genommen werden, sind vom Klienten rechtzeitig vor dem Termin zu verlegen bzw. abzusagen.

Für die Höhe des fälligen Ausfallhonorars ist der Zeitpunkt der Mitteilung entscheidend. Bei mehr als 7 Tagen vor dem Termin ist kein Ausfallhonorar fällig. Bei 7 bis 2 Tagen vor dem Termin sind 50% des regulären Honorars als Ausfallhonorar fällig, bei zwei Tagen und weniger ist das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.

5. Termine, die von Seiten des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Patienten/ Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Patient/ Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

 

1. Der Psychologische Berater behandelt die Patientendaten/ Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und/ oder der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/ Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten/ Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Patient/ Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Psychologische Berater kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ des Behandlungsvertrages/ Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.